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Im Sommer kommt es oft vor, dass die Temperaturen im Büro oder in Werkhallen überdurchschnittliche Werte annehmen und sich unangenehm oder negativ auf die Situation am Arbeitsplatz auswirken. So können mangelnde Arbeitsleistung und –motivation sowie eine Zunahme von Arbeitsunfällen, Folgen von erhöhten Temperaturen am Arbeitsplatz sein.
Abhilfe kann durch den Arbeitgeber geschaffen werden, aber besteht dazu auch eine gesetzliche Pflicht?
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In der Arbeitsstättenrichtlinie ASR Nr. 6 „Raumtemperaturen“ wird zwar festgehalten, dass die Raumtemperatur 26°C nicht übersteigen sollte, aber je nach Witterung sind hier auch Ausnahmen zulässig, weshalb man hier nicht von einer verpflichtenden Temperatursenkung sprechen kann. § 5 des Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber jedoch zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die eine Bewertung der Temperaturen im Sommer und Winter beinhaltet. Diese Gefährdungsbeurteilung bewertet neben der Temperatur auch Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung und Zusatzfaktoren wie Arbeitsbelastung, Pausenregelungen und gesundheitlicher Zustand der Beschäftigten.
Diese Handlungsanleitungen können Sie für die Gefährdungsbeurteilung bei hohen Lufttemperaturen nutzen:
Diese Regelwerke sehen vor, das zur gemessenen Temperatur verschiedene Temperaturzuschläge addiert werden, wenn die Tätigkeit direkten Einfluss auf die Wärmebelastung der Beschäftigten hat. Hier werden besonders erhöhte Luftfeuchtigkeit, fehlende Luftgeschwindigkeit oder isolierende Arbeitskleidung berücksichtigt. So kann es zu einer Arbeitsplatztemperatur kommen, die über der real gemessenen Lufttemperatur liegt.
Hieraus leitet sich der Begriff Hitzearbeit ab, der Tätigkeiten beschreibt, die zusätzlich zu hoher Lufttemperatur durch schwere körperliche Arbeit und isolierende Bekleidung charakterisiert sind. Mögliche Beispiele für Hitzearbeit sind Arbeiten in Hochöfen und Gießereien, auf Baustellen aber auch im gastronomischen Bereich als Pizzabäcker oder Hähnchenbrater. In diesen Bereichen verpflichtet der Grundsatz G 30 im Anhang Teil 3 der neuen ArbMedVV zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Anhand der folgenden Checkliste können Sie die Arbeitsbedingungen bei heißen Tagen überprüfen und bewerten, welche Schutzmaßnahmen in welchem Umfang bereits ergriffen wurden:

| VORLAGE: | Weitere Informationen finden Sie in unserer Vorlage Einführung Arbeitsschutzmanagement |
Bei Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystem OHSAS 18001 werden solche Gefährdungsbeurteilungen durch Zertifizierer und Auditoren überprüft und seit 2007 wird auch eine Priorisierung der Gefährdungen verlangt. Bei externen Audits würde eine fehlende Gefährdungsbeurteilung als Abweichung registriert und eine Durchführung einer fachgerechten Gefährdungsbeurteilung gefordert werden.
Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung werden konkrete Schutzmaßnahmen festgehalten, die sich in drei Bereiche gliedern lassen.
1. Technische Maßnahmen gegen Überhitzung
Eine Klimaanlage ist nicht in jedem Unternehmen gerechtfertigt, da in Deutschland oft nur an wenigen Tagen im Jahr überdurchschnittlich hohe Temperaturen herrschen und die Belastung durch Zugluft und Lärm ebenfalls berücksichtig werden muss. Hiervon können, besonders bei hohen Differenzen zur Außentemperatur, gesundheitliche Gefährdungen ausgehen. Einfachste Maßnahme ist die Nutzung eines Tischventilators der für Kühlung sorgt. Außenjalousien und Ähnliches sollten bereits in der Planungsphase eines Gebäudes Berücksichtigung finden und sollten durchgehend gewartet werden, um im Bedarfsfall dann auch tatsächlich genutzt werden zu können.
2. Organisatorische Schutzmaßnahmen gegen Überhitzung
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Mehrere kurze Pausen führen zu größerer Entlastung als wenige lange Pausen. Besonders bei hohen Temperaturen sollte der Pausenrythmus dahingehend angepasst und z.B. bei Temperaturen von über 35°C auf zwei Pausen von jeweils 15 Minuten pro Stunde Arbeitszeit eingeführt werden.
Als ebenfalls sehr effektiv erweist sich die Querlüftung. Querlüftung bezeichnet das kurzfristige Öffnen von Türen und Fenstern auf gegenüberliegenden Gebäudeseiten. Diese Lüftungsmethode ist der Stoßlüftung (unkoordiniertes Öffnen von Fenstern) oder der Spaltlüftung ( Fenster auf Kipp) vorzuziehen.
Zusätzlich gibt es noch Maßnahmen, die speziell auf die Arbeit bei Hitze im Freien Anwendung finden:
3. Personenbezogene Schutzmaßnahmen gegen Überhitzung
Bei der Getränkeauswahl ist besonders darauf zu achten, dass man sehr kalte Getränke meiden sollte, da diese den Kreislauf zusätzlich belasten und dafür sorgen, dass der Körper weitere Wärme produziert. Auch alkoholische oder stark koffeinhaltige Getränke und schwere Kost sollten vermieden werden. Leichte Mahlzeiten sind bei hohen Temperaturen besser geeignet.
Es bietet sich an die organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Inhalt interner Schulungen zu machen, um die Grundlagen des Einsatzes der entsprechenden Maßnahmen verbindlich festzulegen.
Die richtige Einschätzung von Gefährdungen durch hohe Temperaturen und der zu ergreifenden Maßnahmen kann für eine Reduzierung der Belastungen auf ein erträgliches Maß sorgen. Die Anwendung der Schutzmaßnahmen macht Koordination und Kommunikation innerhalb des Unternehmens erforderlich, da nur so die größtmögliche Wirkung erzielt werden kann.
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