PSA - Persönliche Schutzkleidung

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Persönliche Schutzausrüstung, Schutzkleidung, Schutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilung, PSA, Arbeitsschutzkleidung

Die persönliche Schutzausrüstung im Unternehmen


1. Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung - PSA

Zusätzlich zu technischen Schutzmaßnahmen machen viele Arbeitsplätze die Ausstattung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie z.B. Schutzkleidung, Arbeitsschuhen oder Gehörschutz, nötig. Ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung notwendig kann dieser auch nicht umgangen werden, selbst wenn die klimatischen Verhältnisse z. B. das Tragen von isolierender Schutzkleidung oder Sicherheitsschuhen stark erschweren. Der Arbeitsschutz sollte immer oberste Priorität haben und mittlerweile wird persönliche Schutzausrüstung auch mit hohem Tragekomfort und in qualitativ hochwertiger Verarbeitung hergestellt.

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2. Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung - PSA

Persönliche Schutzausrüstung muss zwei wesentliche Anforderungen erfüllen:

  • wirksamer Schutz vor Gefährdungen bei gewährleisteter Funktionalität
  • personenbezogene Nutzung ist möglich und ergonomische Gestaltung liegt vor

Obwohl man oftmals sieht, dass persönliche Schutzausrüstung im Schichtbetrieb durchgehend von mehreren Personen genutzt wird, ist die Schutzausrüstung für den persönlichen Gebrauch durch einen Mitarbeiter vorgesehen, wobei dies je nach Häufigkeit des Einsatzes individuell gestaltet werden kann. Vor einer personenungebundenen Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung ist aber zu klären, ob es zu gesundheitlichen Risiken und Hygieneproblemen kommen kann. Schutzkleidung, wie z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzmasken oder Gehörschutz sind aber grundsätzlich nur als personengebundene, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.

3. Die Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung - PSA

Bevor es zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Schutzkleidung, kommt müssen anhand einer Gefährdungsbeurteilung alle Gefahrenpotenziale innerhalb Ihres Unternehmens aufgeführt, priorisiert und bewertet werden. Anhand dieser Gefährdungsbeurteilung müssen Sie nun Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes und der Gewährleistung des Arbeitsschutz umsetzen.

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Diese Schutzmaßnahmen (eine Darstellung der Schutzmaßnahmen bei hohen Raumtemperaturen finden Sie hier) sind in drei Bereiche eingeteilt. Dies sind technische, organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen. Diese Reihenfolge der Aufzählung ist auch bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zuerst alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten ausschöpfen muss und erst wenn dann noch immer ein Gefährdungspotenzial für die Mitarbeiter besteht, kann es zur Anordnung des Einsatzes von persönlicher Schutzausrüstung kommen.

Sollte die Gefährdungsbeurteilung zum Ergebnis gekommen sein, dass Sie persönliche Schutzausrüstung, wie Schutzkleidung, in Ihrem Unternehmen benötigen, regelt die 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz die speziellen Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung. So muss die persönliche Schutzausrüstung über eine CE Kennzeichnung verfügen, die bestätigt, dass der Hersteller bei der Produktion der persönlichen Schutzausrüstung die Anforderungen der EG-Richtlinie bzw. der betreffenden EN-Normen erfüllt.

Die Auswahl der benötigten persönlichen Schutzausrüstung hängt hauptsächlich von der Art der Gefährdung und den zu schützenden Partien des Körpers ab. In der rechtsstehenden Abbildung finden sie einige Beispiele zu persönlicher Schutzausrüstung und den betreffenden Körperteilen:Persönliche Schutzausrüstung - Schutzkleidung

Die Berufsgenossenschaften geben in ihren Regelwerken wichtige Informationen zur Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung für Ihr Unternehmen. Im folgenden finden sie die Internetseiten einiger Berufsgenossenschaften auf denen Sie sich weitere Informationen zur Auswahl der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung beschaffen können:

4. Hinweise zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung - PSA

Die PSA-Benutzungsverordnung legt fest welche grundlegenden Dinge bei der Bereitstellung und Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung beachtet werden müssen:

  • persönliche Schutzausrüstung ist nur sachgemäß und in den notwendigen Situationen zu benutzen
  • das Unternehmen muss ständig die volle Funktionsfähigkeit und den einwandfreien hygienischen Zustand der persönlichen Schutzausrüstung gewährleisten
  • jeder Mitarbeiter hat vor der Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung den Zustand und die Funktionsfähigkeit zu überprüfen und muss gegebenenfalls Ersatz beim Vorgesetzten beschaffen
  • die persönliche Schutzausrüstung muss in regelmäßigen Intervallen auf Gebrauchstauglichkeit hin überprüft werden; insbesondere persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Absturz, zum Halten oder Retten muss mindestens einmal im Jahr geprüft werden
  • für bestimmte Teile der persönlichen Schutzausrüstung gelten besondere Anforderungen, wie z. B. eine Aufzeichnungspflicht zu Einsatz, Lagerung und Instandhaltung wiederverwendbarer Atemschutzgeräte
  • die persönliche Schutzausrüstung muss regelmäßig gereinigt werden ohne dass der Reinigungsprozess Auswirkungen auf die Sicherheitswirkung der persönlichen Schutzausrüstung hat
  • bei der Lagerung von persönlicher Schutzausrüstung ist darauf zu achten, dass diese nicht durch äußere Einflüsse beschädigt werden kann
  • Reparaturen an persönlicher Schutzausrüstung sind nur mit geeigneten Materialien und bei Nichtbeeinträchtigung der Schutzwirkung zulässig
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Es ist sinnvoll interne Schulungen über die Inhalte der PSA-Benutzungsverordnung abzuhalten und die Inhalte auch immer wieder in Unterweisungen und Gespräche einzubinden, um eine dauerhafte Verinnerlichung der notwendigen Maßnahmen bei allen Mitarbeitern zu erreichen. Der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung macht die Erstellung einer Betriebsanweisung mit allen wichtigen Angaben, wie einer Aufstellung der Gefahren aus der Gefährdungsbeurteilung und den Maßnahmen der Benutzungsverordnung von persönlicher Schutzausrüstung. Anhand dieser Betriebsanweisung und den Herstellerhinweisen sind alle Mitarbeiter in regelmäßigen Zeitabständen zu unterweisen. Bei bestimmten Teilen der persönlichen Schutzausrüstung, wie z. B. PSA gegen Absturz, können Einsatzübungen oder Herstellerschulungen sinnvoll sein.


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