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Zusätzlich zu technischen Schutzmaßnahmen machen viele Arbeitsplätze die Ausstattung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie z.B. Schutzkleidung, Arbeitsschuhen oder Gehörschutz, nötig. Ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung notwendig kann dieser auch nicht umgangen werden, selbst wenn die klimatischen Verhältnisse z. B. das Tragen von isolierender Schutzkleidung oder Sicherheitsschuhen stark erschweren. Der Arbeitsschutz sollte immer oberste Priorität haben und mittlerweile wird persönliche Schutzausrüstung auch mit hohem Tragekomfort und in qualitativ hochwertiger Verarbeitung hergestellt.
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Persönliche Schutzausrüstung muss zwei wesentliche Anforderungen erfüllen:
Obwohl man oftmals sieht, dass persönliche Schutzausrüstung im Schichtbetrieb durchgehend von mehreren Personen genutzt wird, ist die Schutzausrüstung für den persönlichen Gebrauch durch einen Mitarbeiter vorgesehen, wobei dies je nach Häufigkeit des Einsatzes individuell gestaltet werden kann. Vor einer personenungebundenen Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung ist aber zu klären, ob es zu gesundheitlichen Risiken und Hygieneproblemen kommen kann. Schutzkleidung, wie z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzmasken oder Gehörschutz sind aber grundsätzlich nur als personengebundene, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
Bevor es zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Schutzkleidung, kommt müssen anhand einer Gefährdungsbeurteilung alle Gefahrenpotenziale innerhalb Ihres Unternehmens aufgeführt, priorisiert und bewertet werden. Anhand dieser Gefährdungsbeurteilung müssen Sie nun Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes und der Gewährleistung des Arbeitsschutz umsetzen.
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Diese Schutzmaßnahmen (eine Darstellung der Schutzmaßnahmen bei hohen Raumtemperaturen finden Sie hier) sind in drei Bereiche eingeteilt. Dies sind technische, organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen. Diese Reihenfolge der Aufzählung ist auch bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen einzuhalten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zuerst alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten ausschöpfen muss und erst wenn dann noch immer ein Gefährdungspotenzial für die Mitarbeiter besteht, kann es zur Anordnung des Einsatzes von persönlicher Schutzausrüstung kommen.
Sollte die Gefährdungsbeurteilung zum Ergebnis gekommen sein, dass Sie persönliche Schutzausrüstung, wie Schutzkleidung, in Ihrem Unternehmen benötigen, regelt die 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz die speziellen Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung. So muss die persönliche Schutzausrüstung über eine CE Kennzeichnung verfügen, die bestätigt, dass der Hersteller bei der Produktion der persönlichen Schutzausrüstung die Anforderungen der EG-Richtlinie bzw. der betreffenden EN-Normen erfüllt.
Die Auswahl der benötigten persönlichen Schutzausrüstung hängt hauptsächlich von der Art der Gefährdung und den zu schützenden Partien des Körpers ab. In der rechtsstehenden Abbildung finden sie einige Beispiele zu persönlicher Schutzausrüstung und den betreffenden Körperteilen:
Die Berufsgenossenschaften geben in ihren Regelwerken wichtige Informationen zur Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung für Ihr Unternehmen. Im folgenden finden sie die Internetseiten einiger Berufsgenossenschaften auf denen Sie sich weitere Informationen zur Auswahl der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung beschaffen können:
Die PSA-Benutzungsverordnung legt fest welche grundlegenden Dinge bei der Bereitstellung und Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung beachtet werden müssen:
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Es ist sinnvoll interne Schulungen über die Inhalte der PSA-Benutzungsverordnung abzuhalten und die Inhalte auch immer wieder in Unterweisungen und Gespräche einzubinden, um eine dauerhafte Verinnerlichung der notwendigen Maßnahmen bei allen Mitarbeitern zu erreichen. Der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung macht die Erstellung einer Betriebsanweisung mit allen wichtigen Angaben, wie einer Aufstellung der Gefahren aus der Gefährdungsbeurteilung und den Maßnahmen der Benutzungsverordnung von persönlicher Schutzausrüstung. Anhand dieser Betriebsanweisung und den Herstellerhinweisen sind alle Mitarbeiter in regelmäßigen Zeitabständen zu unterweisen. Bei bestimmten Teilen der persönlichen Schutzausrüstung, wie z. B. PSA gegen Absturz, können Einsatzübungen oder Herstellerschulungen sinnvoll sein.
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